In der Einführungsphase müssen zwei Fremdsprachen belegt werden. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Vorgabe der VO-GO (Lesefassung). Welche zwei es sein können, hängt davon ab, welche Sprachen bisher unterrichtet wurden. Deshalb sind die folgenden beiden Abschnitte getrennt zu lesen.
Für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien
Wer ein Gymnasium besucht hat, hat in aller Regel bereits zwei Pflichtfremdsprachen gelernt: Englisch ab dem Anfangsunterricht in der Grundschule beziehungsweise ab Klasse 5 und eine zweite Pflichtfremdsprache (Französisch, Latein oder Spanisch) ab Klasse 6. Beide Sprachen werden in der Einführungsphase fortgeführt, jede mit drei Wochenstunden. Damit ist die Fremdsprachenverpflichtung erfüllt.
Wer zusätzlich ab Klasse 8 eine dritte, gewählte Fremdsprache belegt hat, kann diese anstelle einer der beiden Pflichtfremdsprachen als zweite Fremdsprache in die Einführungsphase einbringen. Voraussetzung ist, dass der Unterricht darin durchgehend besucht wurde und am Ende des Schuljahrgangs vor Eintritt in die Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend" erreicht worden ist.
Für Schülerinnen und Schüler von Oberschulen und anderen Schulformen
Wer von einer Oberschule oder einer anderen Schulform kommt, hat häufig nur eine Fremdsprache durchgehend gelernt, nämlich Englisch. In diesem Fall wird die zweite Fremdsprache in der Einführungsphase neu begonnen.
Dafür richtet die Schule Intensivkurse ein: Französisch-Intensiv, Latein-Intensiv oder Spanisch-Intensiv. Der Unterricht umfasst vier Wochenstunden, also eine Stunde mehr als eine fortgeführte Fremdsprache, und wird in der Qualifikationsphase mit ebenfalls vier Wochenstunden fortgesetzt.
Wer an der bisherigen Schule ab Klasse 6 eine Wahlpflichtfremdsprache, in der Regel Französisch, durchgehend belegt und mindestens „ausreichend" abgeschlossen hat, führt diese fort und beginnt keine neue Sprache.
Der Intensivkurs ist anspruchsvoll: In zwei Jahren wird der Stoff mehrerer Schuljahre bewältigt. Er ist gut zu schaffen, verlangt aber von Anfang an regelmäßige Vokabel- und Grammatikarbeit. Wer unsicher ist, welche Sprache die richtige ist, kann sich vor der Wahl an die Oberstufenkoordination wenden.
Das Latinum
Das Latinum ist kein Abschluss der Oberstufe, sondern ein zusätzlicher Nachweis, der für einige Studiengänge verlangt wird. Er wird auf dem Zeugnis vermerkt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.
| Abschluss | Voraussetzungen |
|---|---|
| Kleines Latinum | Latein ab Klasse 6 und bei der Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend" |
| Latinum | Latein ab Klasse 6 und am Ende der Einführungsphase 05 Punkte |
| Großes Latinum | Latein ab Klasse 6 und Teilnahme am Lateinunterricht in zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, dabei im letzten dieser Halbjahre 05 Punkte, oder Latein ab Klasse 6 und Latein als Prüfungsfach (P4 oder P5) mit 05 Punkten im Abitur in einfacher Wertung |
Muss ich wirklich zwei Fremdsprachen belegen?
Ja. Die Teilnahme am Unterricht in zwei Fremdsprachen ist in der Einführungsphase für alle verpflichtend.
Kann ich meine zweite Fremdsprache in der Qualifikationsphase abwählen?
Das hängt vom gewählten Schwerpunkt und von der Belegungsverpflichtung ab. Wer eine Fremdsprache in der Einführungsphase neu begonnen hat, muss sie durchgehend weiterführen.
Ich wechsle von einer Oberschule an das Gymnasium am Wall. Wann muss ich mich entscheiden?
Die Sprachenwahl treffen Sie mit dem Wahlbogen. Für auswärtige Schülerinnen und Schüler gilt zusätzlich der Anmeldeschluss am Samstag, 20. Februar 2027.
Bekomme ich das Latinum automatisch?
Ja, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird es auf dem Zeugnis ausgewiesen.
Anmeldeformular für den Wechsel an das Gymnasium am Wall zur Einführungsphase.
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Stand dieser Seite: August 2026