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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Seiten nach § 9b NBGG, über nicht barrierefreie Inhalte und darüber, wie Sie Mängel melden können.

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sowie über die Möglichkeiten, uns zu erreichen.

Diese Erklärung gilt für die Seiten der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium am Wall Verden.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 und damit mit den Anforderungen der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines weitgehend vereinbar.

Was wir dafür bewusst umgesetzt haben:

  • Die Seiten funktionieren vollständig ohne JavaScript. Aufklappbare Bereiche, Navigation und Checklisten sind auch dann bedienbar.
  • Sie sind vollständig mit der Tastatur bedienbar; die Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ steht an erster Stelle.
  • Alle Textfarben wurden gegen ihren Hintergrund rechnerisch geprüft: mindestens 4,5:1 für Fließtext, mindestens 3:1 für große Schrift.
  • Die Schriftgröße lässt sich vergrößern, ohne dass Inhalte verlorengehen. Ab einer Fensterbreite von 320 Pixeln entsteht kein waagerechtes Scrollen.
  • Die Struktur folgt der Bedeutung: Überschriftenebenen, Listen und Tabellen sind ausgezeichnet, Tabellen haben Kopfzellen und Beschriftungen.
  • Es werden keine Schriften, Skripte oder Bilder von fremden Servern nachgeladen.
  • Bewegungen und weiche Übergänge werden abgeschaltet, wenn das Betriebssystem das anfordert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die zum Herunterladen bereitgestellten PDF-Dateien sind nicht durchgängig barrierefrei. Betroffen sind insbesondere:

  • die Formularpakete zum Schuljahresbeginn, soweit sie Schreiben aus früheren Jahren übernehmen
  • die Leistenpläne, die aus dem Stundenplanprogramm der Schule stammen und in denen Farbe zur Unterscheidung der Leisten eingesetzt wird
  • einzelne Verordnungen und Bekanntmachungen des Landes, auf die verwiesen wird

Diese Dateien sind nicht mit Strukturinformationen ausgezeichnet und lassen sich mit einem Screenreader nur eingeschränkt erschließen. Bei den Leistenplänen wird Information zusätzlich über Farbe vermittelt.

Gründe. Die genannten Dateien stammen ganz oder teilweise aus fremden Quellen und aus Programmen, deren Ausgabeformat die Schule nicht beeinflussen kann. Eine barrierefreie Nachbearbeitung jeder Fassung wäre nach § 9a NBGG eine unverhältnismäßige Belastung, da die Pläne mehrfach im Schuljahr neu erzeugt werden.

Was wir stattdessen anbieten. Alle Pläne stehen zusätzlich als Word-Datei bereit; dort sind die Tabellen als echte Tabellen angelegt und lassen sich vorlesen und umformatieren. Die Leistenpläne enthalten die Zuordnung außerdem im Text, nicht nur in der Farbe. Wenn Sie eine Information aus einer der genannten Dateien in zugänglicher Form benötigen, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Adresse; wir stellen sie Ihnen zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 6. August 2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung: Kontrastwerte, Tastaturbedienung, Struktur und Darstellung auf schmalen Bildschirmen wurden systematisch überprüft.

Die Erklärung wird jährlich überprüft und bei Änderungen fortgeschrieben.

Feedback und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Fehlt Ihnen ein Inhalt in zugänglicher Form? Schreiben Sie uns:

oberstufe (at) gaw-iserv.de Diese Adresse erreicht die gesamte Oberstufenkoordination.

Büro
Räume 008B und 008C
Sprechzeit
auf Anfrage

Wir antworten so schnell wie möglich und stellen benötigte Inhalte auf Wunsch in einer anderen Form bereit.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden, die bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet ist. Sie können dort einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Telefon: 0511 120-4010 E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

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Stand dieser Seite: August 2026