Ein Schuljahr im Ausland ist eine der prägendsten Erfahrungen, die die Schulzeit bereithält. Viele Schülerinnen und Schüler wählen dafür die Einführungsphase, weil sie zeitlich am besten passt: Die Sekundarstufe I ist abgeschlossen, die Qualifikationsphase hat noch nicht begonnen.
Damit aus dem Auslandsjahr kein verlorenes Jahr wird, ist eine Entscheidung der Schulleitung nötig, und die will vorbereitet sein.
Verkürzung der Verweildauer
Der reguläre Weg durch die Oberstufe dauert drei Jahre: die Einführungsphase und die vier Halbjahre der Qualifikationsphase. Wer die Einführungsphase im Ausland verbringt, hat diese am Gymnasium am Wall nicht durchlaufen und müsste sie nach der Rückkehr grundsätzlich nachholen. Das Auslandsjahr würde die Schulzeit dann um ein Jahr verlängern.
An dieser Stelle greift die Verkürzung: Die Schulleiterin kann die Verweildauer in der Einführungsphase auf Antrag verkürzen, und zwar für Schülerinnen und Schüler, die im Ausland eine Schule mit gleichwertigem Unterricht regelmäßig besucht haben. Wird die Verkürzung gewährt, geht es nach der Rückkehr unmittelbar in die Qualifikationsphase weiter.
Die vier nachzuweisenden Fachbereiche
Eine Verkürzung ist nur möglich, wenn die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht mindestens der folgenden Fächer nachgewiesen wird:
| Fachbereich | |
|---|---|
| 1. | in zwei fortgeführten Fremdsprachen |
| 2. | in einem Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld |
| 3. | in Mathematik |
| 4. | in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder Informatik |
Diese Liste ist der eigentliche Kern der Sache. Sie sollte bereits bei der Wahl der Schule und der Kurse im Gastland vorliegen, denn an vielen ausländischen Schulen ist die Fächerwahl freier als in Niedersachsen. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Bedingung „zwei fortgeführte Fremdsprachen": Die Unterrichtssprache des Gastlandes deckt nur eine davon ab. Für die zweite muss im Stundenplan des Gastlandes eigens gesorgt werden.
Bewahren Sie alle Zeugnisse, Kursbescheinigungen und Stundenpläne des Gastlandes auf. Sie sind die Nachweise, auf deren Grundlage entschieden wird.
Vorgehen in Schritten
- Früh das Gespräch suchen. Wenden Sie sich an die Oberstufenkoordination, sobald ein Auslandsjahr ernsthaft im Raum steht.
- Antrag stellen, rechtzeitig vor Beginn des Auslandsaufenthalts.
- Fächerwahl im Gastland an den vier Fachbereichen ausrichten und die Belegung bestätigen lassen.
- Nachweise sammeln und nach der Rückkehr vollständig vorlegen.
- Rückkehr planen: Klären Sie vor der Abreise, wann und wie die Wahl für die Qualifikationsphase erfolgt, damit Sie diese aus dem Ausland heraus nicht versäumen.
Was passiert, wenn die Verkürzung nicht gewährt wird?
Dann wird die Einführungsphase am Gymnasium am Wall besucht beziehungsweise nachgeholt. Die Oberstufe dauert in diesem Fall ein Jahr länger.
Kann ich auch nur ein Halbjahr ins Ausland gehen?
Sprechen Sie das im Einzelfall mit der Oberstufenkoordination ab.
Zählt das Auslandsjahr auf die Verweildauer in der Oberstufe an?
Bei gewährter Verkürzung tritt der Auslandsaufenthalt an die Stelle der Einführungsphase. Die maßgeblichen Regeln zur Verweildauer stehen in der VO-GO (Lesefassung).
Wie stelle ich sicher, dass ich zwei Fremdsprachen nachweisen kann?
Prüfen Sie das Kursangebot der Gastschule vor der Zusage. Ist eine zweite Fremdsprache dort nicht belegbar, ist die Verkürzung nicht möglich.
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Stand dieser Seite: August 2026